Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH
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Gebührenbescheide für das 2. Halbjahr 2025 mit Zugangsdaten zum Bescheidportal

Die Abfallgebührenbescheide für das 2. Halbjahr 2025 wurden sowohl für die Privathaushalte als auch für die Gewerbetreibenden vollständig versendet. Die Rückseite dieser Bescheide enthält die Zugangsdaten zum neu eingerichteten Bescheidportal, mit welchem man zukünftig seine Abfallgebührenbescheide online einsehen und abrufen kann.

Sollten Änderungen zu Namen, Personen oder Behältern notwendig sein, bitten wir Sie, diese über das Änderungsformular (siehe Service - Formulare und Downloads) anzuzeigen und uns dies per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zuzusenden. Bitte denken Sie unbedingt daran, notwendige Belege, wie An-, Um- bzw. Abmeldebescheinigungen oder bei Grundstücksverkäufen einen Auszug aus dem Notarvertrag mit einzureichen. Nur so können Ihre Änderungen eingearbeitet werden. Für die meisten Änderungen wird kein neuer Bescheid erstellt, denn auf der nächsten Halbjahresabrechnung werden die Veränderungen nachträglich berücksichtigt.

Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung des Landkreises Nordsachen. Hier heißt es zum Beispiel:

§ 5 Abs. 6 AGS NOS:

Treten im Laufe des Kalenderjahres Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen für die einwohner- oder die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr ein, erhöht oder ermäßigt sich die Abfallgrundgebühr ab Beginn des Monats, der dem Monat, in dem die Änderung durch den Gebührenschuldner unter Beifügung eines behördlichen Nachweises (An-, Abmeldung Einwohnermeldeamt, Gewerbeabmeldung) dem nach § 1a ermächtigten Dritten gemeldet wurde, folgt.

§ 10 Abs. 1 AGS NOS:

Änderungen, durch die sich ein Wechsel in der Person des Gebührenschuldners ergeben, sind vom bisherigen Gebührenschuldner, dem nach § 1a ermächtigten Dritten oder dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen.

§ 10 Abs. 2 AGS NOS

Die Gebührenschuldner nach § 4 sind verpflichtet, dem nach § 1a ermächtigten Dritten oder dem Landkreis unverzüglich Änderungen in der Veranlagung schriftlich unter Beifügung behördlicher Nachweise (z.B. Meldebescheinigung) anzuzeigen.

Hinweis: Der nach § 1a ermächtigte Dritte sind wir, die Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH ASG mbH.

Bei Fragen sind wir sehr gern für Sie da. Nutzen Sie bitte den Weg über unsere E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., denn gerade nach dem Versand der Bescheide ist das Aufkommen an telefonischen Anfragen sehr hoch. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.